Geheimhaltungs- versus OffenbarungsinteresseFinanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen grundsätzlich nicht offenlegen
Abo-Inhalt16.10.2025122 Min. Lesedauer IWW
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Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangenen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt insoweit keine weitergehenden Rechte.
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AUSGABE: AStW 11/2025, S. 784 · ID: 50583494