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Geheimhaltungs- versus OffenbarungsinteresseFinanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen grundsätzlich nicht offenlegen

Abo-Inhalt16.10.2025122 Min. Lesedauer IWW

Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangenen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt insoweit keine weitergehenden Rechte.

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AUSGABE: AStW 11/2025, S. 784 · ID: 50583494

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