PhotovoltaikanlageBetriebsausgaben 2022 unbedingt erklären
| Betreiber von PV-Anlagen, die die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 72 EStG erfüllen, müssen seit 2022 ihre Einnahmen und den Eigenverbrauch nicht mehr versteuern. Doch was ist mit Ausgaben, die erst 2022 anfielen und nachweislich Leistungen betreffen, die wirtschaftlich dem Jahr 2021 oder früher zugeordnet werden können? Nach einem vielversprechenden Finanzgerichtsurteil sollten dem Finanzamt diese Ausgaben unbedingt trotz der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG präsentiert werden. |
Grundsätze für nachlaufende Betriebsausgaben trotz Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG
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AUSGABE: AStW 3/2025, S. 201 · ID: 50310079