Betriebliche AltersversorgungWorauf bei der Insolvenz-Vorsorge für die betriebliche Altersversorgung zu achten ist
Top-BeitragAbo-Inhalt23.04.2025141 Min. LesedauerVon Seraphim Ung Kim und Siegfried Flogaus, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Schultze & Braun, Nürnbergvon Seraphim Ung Kim und Siegfried Flogaus, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Schultze & Braun, Nürnberg
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Kein Autohaus ist davor gefeit, in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten. Damit eine notwendige Unternehmenssanierung möglichst reibungslos gelingt, sollten die Verantwortlichen auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) ihrer Betriebsrentner und Anwärter frühzeitig im Blick haben. ASR erklärt, worauf dabei zu achten ist. |
Bild: MQ-Illustrations - stock.adobe.com
Inhaltsverzeichnis
- Insolvenz: Keine Versorgungsleistungen mehr an Rentner
- Insolvenzgeld deckt Abführung von bAV-Beiträgen nicht ab
- PSV sichert Betriebsrenten im Insolvenzfall ab
- Für wen die Leistungspflicht des PSV gilt
- Wie man die bAV sonst noch insolvenzsicher machen kann
- Besondere Risiken bei Geschäftsführer-Versorgungen
- Handlungsempfehlungen für Autohäuser
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: ASR 11/2025, S. 22 · ID: 50383835