Gewerbesteuer/LeasingWartung ist als Teil der Leasingrate bei GewSt hinzuzurechnen
| Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der Leasingrate und nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG bei der Gewerbesteuer des Leasingnehmers hinzuzurechnen. Das hat der BFH klargestellt. |
Geklagt hatte eine GmbH, die Nutzfahrzeuge leaste und wiederum vermietete. Für diese Fahrzeuge übernahm die GmbH als Leasingnehmerin, wie vertraglich vereinbart, die Wartungskosten. Strittig war die Frage, ob die aufgewendeten Wartungskosten im Rahmen von Leasingverträgen unter die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei der GmbH fallen. Jetzt ist klar: Die Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer hat auch dann zu erfolgen,
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AUSGABE: ASR 3/2023, S. 1 · ID: 49038891