UmsatzsteuerWann das Autohaus in ein innergemeinschaft-liches Dreiecksgeschäft eingebunden ist
Abo-Inhalt11.02.20252742 Min. LesedauerVon Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
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| Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft erfordert zwingend, dass in der Rechnung des Zwischenerwerbers auf die Steuerschuldnerschaft des Erwerbers hingewiesen wird. Diesbezügliche Abrechnungsfehler sind nicht rückwirkend heilbar. So haben EuGH und BFH aktuell entschieden. Autohäuser werden sich in der Regel nicht bewusst für ein innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft entscheiden, sondern eher zufällig darin eingebunden. ASR erläutert, wie insbesondere Debitorenbuchhalter eine solche Einbindung erkennen können. |
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AUSGABE: ASR 3/2025, S. 11 · ID: 50296714