Gewerbesteuer§ 9 Nr. 1 S. 1 GewStG: So ist die einfache Grundstückskürzung ab 2025 neu gestaltet
Abo-Inhalt02.01.20251147 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Fast alle Autohäuser verfügen über Grundbesitz. Das Brisante: Grundbesitz unterliegt regelmäßig der Grundsteuer und der damit erzielte Gewinn noch der Gewerbesteuer. Um diese Doppelbelastung abzufedern, gibt es die in § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG verankerte einfache Grundstückskürzung. Doch die basierte auf veralteten Einheitswerten. Deshalb hat der Gesetzgeber die Kürzung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024, Abruf-Nr. 243440) komplett neu gestaltet. Mit den Neuerungen macht Sie ASR vertraut. |
So wirkte die einfache Grundstückskürzung bis einschließlich 2024
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: ASR 1/2025, S. 12 · ID: 50253657