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VergütungSo sind Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten im Autohaus arbeitsrechtlich zu bewerten

Top-BeitragAbo-Inhalt14.07.202576 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Dr. Christian Schlottfeldt, Berlin

| Die Anrechnung von Umkleidezeiten, Wegezeiten zwischen Umkleidebereich und betrieblichem Arbeitsplatz sowie Körperreinigungszeiten wirft in Autohäusern Fragen auf. Wann müssen solche Zeiten als Arbeitszeit angerechnet werden? Ist es möglich, den zeitlichen Aufwand außerhalb der „echten“ Arbeitszeit zu vergüten? Wie kann die Vergütung geregelt werden? Sind bezahlte Umkleidezeiten Teil der Entgeltfortzahlung? Müssen Umkleidezeiten etc. als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG bewertet werden? ASR gibt Ihnen nachfolgend einen arbeitsrechtlichen Überblick. |

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AUSGABE: ASR 12/2025, S. 13 · ID: 50462072

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