Photovoltaik auf dem AutohausPV-Anlage und Autohaus-KapGes sind zwei gesonderte Betriebe: So erfolgt die Besteuerung
| Autohäuser haben einen hohen Stromverbrauch. Das ist Fakt. Ebenfalls Fakt ist, dass die meisten Autohäuser über große Dachflächen verfügen. Da drängt sich ein Gedanke nahezu auf: Photovoltaik. Bei aller Euphorie darf die Besteuerung aber nicht in Vergessenheit geraten – und die variiert je nach Größe der PV-Anlage und in Abhängigkeit von der Rechtsform des Autohauses. Was ertrag- und umsatzsteuerlich gilt, wenn das Autohaus als Kapitalgesellschaft geführt und die PV-Anlage als gesonderter Gewerbetrieb betrieben wird, zeigt Teil 2 der ASR-Serie „Photovoltaik auf dem Autohaus“. |
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AUSGABE: ASR 8/2024, S. 16 · ID: 50007647