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Kaufrecht/GewährleistungOLG Zweibrücken urteilt händlerfreundlich: Unangenehmes Empfinden ist kein Sachmangel

Abo-Inhalt06.06.20235415 Min. Lesedauer IWW

| Immer wieder kommt es zu Klagen auf Rückabwicklung von Kaufverträgen über Fahrzeuge wegen angeblicher Mängel. Dass diese Klagen nicht zwangsläufig zu Ungunsten der Kfz-Händler ausgehen, zeigt ein Urteil des OLG Zweibrücken. Es hatte darüber zu entscheiden, ob ein unangenehmes Empfinden des Käufers zum Verhalten des Fahrzeugs bei einer Gefahrenbremsung einen Sachmangel darstellt und in der Folge den Käufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrags berechtigt. ASR macht Sie mit den Details der OLG-Entscheidung vertraut. |

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AUSGABE: ASR 6/2023, S. 9 · ID: 49429520

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