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AutokaufrechtOLG Oldenburg verneint gutgläubigen Erwerb: Handlungsempfehlungen für die Praxis

Abo-Inhalt27.06.20235555 Min. LesedauerVon Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide

| Werden Ihnen beim Fahrzeugkauf die Zulassungsbescheinigungen vorgelegt und übergeben, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug wirksam erworben haben. Dass Sie darauf nicht immer vertrauen sollten, zeigt eine Entscheidung des OLG Oldenburg. ASR macht Sie mit dem Urteil vertraut und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis. |

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AUSGABE: ASR 7/2023, S. 7 · ID: 49436731

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