Kfz-KaskoversicherungOLG Hamm: Umweltbonus kann von Neupreisentschädigung nicht abgezogen werden
Abo-Inhalt23.06.20256953 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Muss der Vollkasko-Versicherer eine Neupreisentschädigung leisten, kann er den Bundesanteil des sog. Umweltbonus nicht als orts- und marktüblichen Nachlass in Abzug bringen, so das OLG Hamm. |
Versicherer will Umweltbonus abziehen
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 50457999