Mietrecht/AutovermietungLG Saarbrücken: Betrunkener Fahrer des Mietwagens haftet bei selbst verursachtem Fahrzeugschaden voll
| Auch wenn im Mietvertrag über das vermietete Fahrzeug eine Haftung des Mieters nur bis zu einer bestimmten Höhe vorgesehen ist, haftet der Fahrer in voller Höhe für den Fahrzeugschaden, wenn er mit mehr als 1,1 Promille den Unfall verursacht hat, so das LG Saarbrücken. |
Die Haftung gilt auch, wenn er nicht selbst der Mieter ist, weil er angestellter Fahrer der Firma ist, die das Fahrzeug gemietet hat. Keine Rolle spielt dabei, dass er die Details im Mietvertrag nicht kannte (LG Saarbrücken, Urteil vom 02.05.2024, Az. 6 O 279/23, Abruf-Nr. 249268, eingesandt von Rechtsanwalt Gunnar Stark, HSP, Hamburg/Stade).
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AUSGABE: ASR 11/2025, S. 1 · ID: 50492212