UmsatzsteuerEinführung einer „Werkstatt- und Ressourcenpauschale“: Was gilt für die Umsatzsteuer?
Ein ASR-Leser fragt: Unser Autohaus will für alle Kunden eine „Werkstatt- und Ressourcenpauschale“ einführen. Die Pauschale soll allgemeine Kosten abdecken, bei jedem Auftrag regelmäßig anfallen. Also z. B. Verbrauchsmittel, allgemeine Diagnose- und Softwarebereitstände, organisatorischer Aufwand etc. Wir denken an einen Betrag von ca. 15 Euro. Was gilt für die Umsatzsteuer?
Antwort — Die Pauschale unterliegt als Nebenleistung der Umsatzsteuer, weil sie als Teil des Entgelts für die Werkstattleistung anzusehen ist. Damit gilt für die Pauschale grundsätzlich der Regelsteuersatz von 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG). Ist die Werkstattleistung jedoch steuerfrei, dann ist auch die Pauschale steuerfrei. Gleiches gilt bei Einführung einer Pauschale für Klein- und Verbrauchsmaterialien.
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AUSGABE: ASR 4/2026, S. 3 · ID: 50669029
