UmsatzsteuerDifferenzbesteuerung: Wenn der Liefergegenstand teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt
| Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ermöglicht es Händlern, die Umsatzsteuer nicht aus der gesamten Gegenleistung berechnen zu müssen, sondern aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis für den Gegenstand. Die Regelung nehmen vor allem Gebrauchtwagenhändler in Anspruch. Was es für die Differenzbesteuerung bedeutet, wenn ein Gegenstand teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt, hat kürzlich der BFH entschieden. ASR erklärt, welche Bedeutung das Urteil für den Autohandel hat. |


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AUSGABE: ASR 9/2025, S. 9 · ID: 50405843