GesetzesänderungenDas Wachstumschancengesetz ist da: Von diesen sechs Änderungen profitiert Ihr Kfz-Betrieb
| Um das Wachstumschancengesetz (WCG) hat es reichlich Zank gegeben. Letztlich ist es am 28.03.2024 aber doch verkündet worden. Auch wenn das vorgesehene Entlastungsvolumen deutlich abgespeckt wurde, enthält das Gesetz doch spürbare Verbesserungen für Autohäuser und Kfz-Werkstätten. ASR stellt sie Ihnen vor. |
Inhaltsverzeichnis
- Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter reaktiviert
- Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG verbessert
- Grenzen zur Buchführungspflicht erheblich angehoben
- Fünftel-Regelung im Lohnsteuerabzugsverfahren abgeschafft
- Freigrenze für Geschenke auf 50 Euro angehoben
- Privat genutzte E-Fahrzeuge bis 70.000 Euro sind privilegiert
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: ASR 5/2024, S. 15 · ID: 49987530