InfektionsschutzCorona-Arbeitsschutzverordnung endet vorzeitig
| Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde zum 02.02.2023 aufgehoben – und damit gut zwei Monate früher als geplant. Ursprünglich sollte sie bis 07.04.2023 gelten. An ihre Stelle treten Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz. |
Mit dem Wegfall der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird auch Ihr individuelles Hygienekonzept hinfällig. Damit können Sie Ihren Mitarbeitern sogar verbieten, eine Maske zu tragen, z. B. wenn Sie der Ansicht sind, dass das Tragen einer Maske dem Kundenkontakt schadet. Überdies hat der Wegfall der Corona-Arbeitsschutzverordnung Folgen für das Home-Office. Sah das Hygienekonzept Ihres Autohauses vor, dass – wo möglich – vorwiegend von zu Hause gearbeitet wird, können Sie im Rahmen Ihres Direktionsrechts beschließen, dass Ihre Mitarbeiter jetzt wieder vor Ort arbeiten müssen.
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