UmsatzsteuerBMF passt UStAE an: Was bedeutet die Anpassung für Kfz-Händler?
| Das BMF hat Abschnitt 18.9 Abs. 1 des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE) zum Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung angepasst. Er lautet jetzt wie folgt: |
„Beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG) durch andere Erwerber als die in § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG genannten Personen hat der Erwerber für jedes erworbene neue Fahrzeug eine Steuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln oder nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben (§ 16 Abs. 5a, § 18 Abs. 5a UStG; Abschn.16.3 UStAE). Der Erwerber hat bei Verwendung des Vordrucks diesen eigenhändig zu unterschreiben und ihm die vom Lieferer ausgestellte Rechnung beizufügen. §§ 167 und 168 AO sind anzuwenden.“
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AUSGABE: ASR 3/2024, S. 1 · ID: 49908784
