Entgeltfortzahlung/PersonalmanagementBAG: Wann Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Nicht-EU-Ausland anzuzweifeln sein kann
| Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen führen immer wieder zum Streit, wenn der Arbeitgeber sie anzweifelt und infolgedessen die Lohnfortzahlung nach § 3 Abs. 1 EFZG verweigert. Jetzt hat das BAG entschieden, dass der Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein kann, wenn Umstände vorliegen, die zwar für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, in der Gesamtschau aber ernsthafte Zweifel am Beweiswert begründen. |
Für das BAG ergeben sich aus der Gesamtschau Umstände, die ernsthafte Zweifel am Beweiswert der AU-Bescheinigung begründen: So bescheinigte der tunesische Arzt dem Arbeitnehmer aus dem Urteilsfall eine Arbeitsunfähigkeit für 24 Tage, ohne eine Wiedervorstellung anzuordnen. Der Arbeitnehmer buchte bereits einen Tag nach dem Arztbesuch ein Fährticket und trat die lange Rückreise nach Deutschland noch während der verordneten Ruhezeit an. Zudem hatte er zuvor bereits dreimal unmittelbar nach seinem Urlaub AU-Bescheinigungen vorgelegt. Vor diesem Hintergrund hat nun der Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit – und das LAG München als Vorinstanz muss die Feststellungen nachholen (BAG, Urteil vom 15.01.2025, Az. 5 AZR 284/24, Abruf-Nr. 245931).
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