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Kommunikation mit dem FinanzamtAutohaus-Organgesellschaften aufgepasst: Vergabe der W-IdNr. könnte USt-IdNr. ungültig machen

28.11.20243977 Min. Lesedauer IWW

| Seit dem 01.11.2024 läuft die Vergabe der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Doch Vorsicht: Die ersten Vergaben der W-IdNr. haben gezeigt, dass die Einspielung der Daten beim örtlichen Finanzamt die deutsche USt-IdNr. von Organgesellschaften ungültig macht. Das BZSt wurde über das Problem informiert, hat aber bisher noch nicht Stellung bezogen. |

Hintergrund | Die W-IdNr. dient dazu, wirtschaftlich Tätige eindeutig zu identifizieren. Die Vergabe erfolgt durch das BZSt für alle Personen und Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, sowie für alle Kleinunternehmer. Die W-IdNr. basiert auf der bestehenden USt-IdNr. und wird um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt.

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