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BasiszinssatzBasiszinssatz seit 1.1.26 unverändert 1,27 Prozent

Leseprobe04.02.20261 Min. Lesedauer IWW

Der Basiszinssatz des BGB beträgt seit dem 1.1.26 weiterhin unverändert 1,27 Prozent. Es ergeben sich weiterhin Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) i. H. v. 6,27 Prozent und für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) i. H. v. 10,27 Prozent.

AdobeStock_71560980.png (Bild: ©kwarner – stock.adobe.com)
Bild: ©kwarner – stock.adobe.com

Der Basiszinssatz des BGB verändert sich jedes Jahr zum 1.1. und 1.7. um die Prozentpunkte, um die seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Wollen Sie also Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie den aktuellen Basiszinssatz beachten.

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ID: 50702548

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