Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AK Anwalt und Kanzlei
  3. Wer es fünfmal probiert, darf von gestörter Justiz-IT ausgehen

Elektronischer RechtsverkehrWer es fünfmal probiert, darf von gestörter Justiz-IT ausgehen

03.11.20254 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)

| Ein Anwalt bekommt mehrfach Fehlermeldungen, als er kurz vor Fristablauf einen Schriftsatz übermitteln will. Störungen bei dem Empfänger-Gericht waren nicht gemeldet. Allerdings konnte der Anwalt zur selben Zeit problemlos beA-Nachrichten an andere Gerichte senden. Das OLG Celle entschied: Eine Ersatzeinreichung war nicht notwendig (3.6.25, 14 U 226/24, Abruf-Nr. 249041). Anwälte sollten nicht davon ausgehen, dass das andere Gerichte auch immer so sehen. |

Der Anwalt hatte am Tag des Fristablaufs fünfmal versucht, eine Berufungsbegründung zu übermitteln, und zwar um 21:56 Uhr, 22:36 Uhr, 23:06 Uhr, 23:50 Uhr und 23:58 Uhr. Dabei erhielt er die Fehlermeldung: „Oberlandesgericht Celle (29221 Celle) F001 Die Nachricht konnte nicht … übermittelt werden Fehlerhaft“. Eine beA-Störung des EGVP-Servers des Gerichts war auf keinem der üblichen Portale verzeichnet. Erst einen Tag später wurde online auf https://portal.beasupport.de/verfuegbarkeit auf eine Störung hingewiesen.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AK 11/2025, S. 183 · ID: 50475711

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte