EinkommensteuerSteuersparmodell: So profitieren Rechtsanwälte von Beitragsvorauszahlungen zur KV/PV
| Privat kranken- und pflegeversicherte Rechtsanwälte können – egal ob selbstständig oder angestellt – ein einfaches Steuersparmodell nutzen: Sie leisten eine Beitragsvorauszahlung an den Versicherer und setzen diese im Zahlungsjahr als Sonderausgabe von der Steuer ab. Zudem erhalten sie für die Jahre der Beitragsvorauszahlung ebenfalls höhere Sonderausgaben. AK macht Sie mit dem in § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a und Abs. 4 EStG verankerten Gestaltungsmodell vertraut. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AK 11/2022, S. 196 · ID: 48644134