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MandatsverhältnisForm auch für nachträgliche Vergütungsvereinbarung erforderlich

29.01.20252659 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Anwälte müssen laut LG Koblenz die Formvorschrift des § 3a RVG beachten, wenn sie vor dem Tätigwerden mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung schließen oder nachträglich Bonuszahlungen vereinbaren. |

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AUSGABE: AK 2/2025, S. 22 · ID: 50295075

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