MandatsverhältnisForm auch für nachträgliche Vergütungsvereinbarung erforderlich
| Anwälte müssen laut LG Koblenz die Formvorschrift des § 3a RVG beachten, wenn sie vor dem Tätigwerden mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung schließen oder nachträglich Bonuszahlungen vereinbaren. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AK 2/2025, S. 22 · ID: 50295075
