VerzögerungsrügeEntschädigung für überlange Verfahrensdauer?
| Verzögert sich ein Gerichtsverfahren, weil der zuständige Richter länger erkrankt ist und nicht für eine ausreichende Vertretung gesorgt wird, kann das nach dem BSG eine Entschädigungspflicht des Staates begründen. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: AK 10/2022, S. 166 · ID: 48127327