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Streitwertecke Teil 6 (6/2021)Beim Gegenstandswert fängt die Vergütung an

Abo-Inhalt01.06.2021265 Min. LesedauerVon VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz

| Hat der Gesetzgeber mit dem KostRÄG 2021 die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts um linear 10 Prozent an der Grenze des noch Hinnehmbaren nach fast acht Jahren erhöht, hat er sie für die Inkassodienstleistungen ab dem 1.10.21 um 20 bis 75 Prozent gesenkt. Vor diesem Hintergrund muss die Optimierung aller Gebühren wieder verstärkt in den Fokus rücken. Die Berechnung jeder Vergütung beginnt beim Gegenstands- oder Streitwert. Der folgende Teil 6 zeigt zwölf aktuelle Entscheidungen hierzu auf und gibt – auch für die Kostenfestsetzung – praktische Hinweise zum Umgang damit. |

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