E-Rezept aktuellVerlängerung der Übergangsvereinbarung bezüglich „STELLEN“
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Übergangsvereinbarung wurde bis zum 31.12.2026 verlängert, da technische Lösung fehlt
Die Übergangsvereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), dass bei der Verblisterung im Abgabedatensatz von E-Rezepten anstelle der echten Chargenbezeichnung das Wort „STELLEN“ verwendet werden darf, wurde bis zum 31.12.2026 verlängert, da bislang noch keine technische Lösung für die Übermittlung der echten Chargenbezeichnung gefunden werden konnte.
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AUSGABE: AH 2/2026, S. 1 · ID: 50668233