MarkenrechtUnwissenheit schützt vor Strafe nicht – über den korrekten Umgang mit dem „Apotheken-A“
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| Wer kennt es nicht: das verkehrsrote gotische „Apotheken-A“ mit dem weißen Arzneikelch und der weißen Schlange auf weißem Grund? Weitaus weniger verbreitet als dieses beliebte Werbebild sind jedoch die Kenntnisse darüber, wer das „Apotheken-A“ überhaupt nutzen darf und welche Regeln es im Umgang mit der Kollektivmarke „Apotheken-A“ zu beachten gilt. AH erläutert die wichtigsten Vorschriften, damit Sie nicht in eine Falle tappen. |
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AUSGABE: AH 11/2025, S. 12 · ID: 50504665