BerufsrechtRuhen der erteilten Approbation als Apotheker bei Anhaltspunkten für eine Suchterkrankung
Das Ruhen der Approbation eines Apothekers wegen Zweifeln an seiner gesundheitlichen Eignung kann auch dann angeordnet werden, wenn das Strafverfahren gegen den Apotheker gemäß § 153a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde (Oberverwaltungsgericht [OVG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2025, Az. 13 B 1339/25).
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AUSGABE: AH 4/2026, S. 13 · ID: 50719563
