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AHApotheke heute

Arzneimittel-AbrechnungRezepturarzneimittel: Anteilige Berechnung nach tatsächlich verbrauchten Mengen kann grundsätzlich nicht verlangt werden

Abo-Inhalt29.12.20252 Min. LesedauerVon RA Tim Hesse und Rechtsreferendarin Sophie Charlotte Dammann, Kanzlei am Ärztehaus, Münster

Bei der Abrechnung von Rezepturarzneimitteln sind die Apothekeneinkaufspreise der mindestens erforderlichen Packungsgrößen maßgeblich. Eine anteilige Berechnung nach tatsächlich verbrauchten Mengen kann grundsätzlich nicht verlangt werden (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 13.11.2025, Az. B 3 KR 4/24 R).

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AUSGABE: AH 2/2026, S. 15 · ID: 50649307

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