Apotheken-PkwPrivate Pkw-Nutzung: So können Apotheker sparen
| Nutzt ein Apotheker ein betriebliches Fahrzeug auch für private Zwecke, muss für die private Mitbenutzung eine gewinnerhöhende Entnahme versteuert werden. Diese unterliegt zudem der Umsatzsteuer, sodass es oft zu einer hohen Steuerbelastung kommt. Allerdings kann diese Steuerbelastung reduziert werden. Wie das geht, zeigt AH anhand eines Musterfalls. |
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AUSGABE: AH 2/2024, S. 17 · ID: 49658231