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ArbeitsrechtNeues Verfahren zur eAU seit dem 01.01.2023: Darauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten

Abo-Inhalt02.01.20231722 Min. LesedauerVon RAin Victoria Hahn und Rechtsreferendarin Helene Hoppe, Kanzlei am Ärztehaus, Münster

| Seit dem 01.01.2023 gilt die Regelung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Zu § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) wurde ein Abs. 1a hinzugefügt. Danach sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit in Form des „gelben Scheins“ aktiv zu bescheinigen. |

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AUSGABE: AH 2/2023, S. 14 · ID: 48960417

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