ApothekervergütungHilfstaxe: 36. Ergänzungsvereinbarung geschlossen
26.03.20254801 Min. Lesedauer IWW
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| Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) haben mit Wirkung zum 01.03.2025 die 36. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) geschlossen. |
Der Wirkstoff Eribulin wurde mit einem Abschlag in Höhe von 33,5 Prozent in den Anhang 1 der Anlage 3 Teil 2 aufgenommen. Die Fertigarzneimittel Ituxredi® und Tofidence® mit den Arzneistoffen Rituximab bzw. Tocilizumab wurden in Anhang 2 ergänzt.
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