RechtÄnderung der AMVV bei Naloxon zur Notfalltherapie
| Am 14.10.2025 ist die 23. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV-ÄndV) in Kraft getreten. |
Der Wirkstoff Naloxon zur nasalen Therapie in Notfällen bei bekannter oder vermuteter Überdosierung mit Opioiden wurde aus der Verschreibungspflicht entlassen, sofern sich diese nicht aus der Zulassung durch die EU-Kommission ergibt. Gemäß dem neu eingeführten § 2 Abs. 2a AMVV dürfen bei der Verschreibung für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzugs, der Zollbehörden, der Bundeswehr, der Ordnungsbehörden sowie der Landes- und Bundespolizei Angaben zum Patienten und die Dosierung fehlen.
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AUSGABE: AH 12/2025, S. 1 · ID: 50619658