ZahnerhaltungZuzahlerleistungen in der Füllungstherapie beim GKV-Patienten – ein Abrechnungsbeispiel
| Kompositfüllungen können mit dem gesetzlich versicherten Patienten gemäß der Mehrkostenvereinbarung nach § 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V privat vereinbart werden. Was aber ist mit weiteren Begleitleistungen? Welche davon mit dem Patienten zusätzlich privat vereinbart werden dürfen, veranschaulicht dieser Beitrag an einem Abrechnungsbeispiel. |
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AUSGABE: AAZ 6/2023, S. 12 · ID: 49432098