Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAZ Abrechnung aktuell
  3. WF-Röntgenkontrollbild sitzungsgleich mit Bissflügelaufnahmen – wie ist das abzurechnen?

BildgebungWF-Röntgenkontrollbild sitzungsgleich mit Bissflügelaufnahmen – wie ist das abzurechnen?

Abo-Inhalt15.05.202510802 Min. LesedauerVon beantwortet von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen

| Frage:Mit großem Interesse habe ich Ihren Kurzbeitrag über die BEMA-Nr. Ä 925a gelesen (AAZ 04/2025, Seite 1, Abruf-Nr. 50329448). Wir haben nun bei einer Patientin Bissflügelaufnahmen angefertigt. In derselben Sitzung haben wir eine Wurzelfüllung (WF) gelegt und ein Kontrollröntgenbild angefertigt. Für die beiden Bissflügelaufnahmen haben wir die BEMA-Nr. Ä 925a (Rö2) angesetzt. Ist das Kontrollbild ebenfalls nach BEMA-Nr. Ä 925a zu berechnen oder nach BEMA-Nr. Ä 925b (Rö5)?“ |

Antwort: In der Annahme, dass

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAZ 9/2025, S. 1 · ID: 50419173

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte