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AbrechnungspraxisWebinar am 13.05.2022: Provisorien nach BEMA & GOZ rechtskonform abrechnen

02.05.20223700 Min. Lesedauer IWW

| Provisorischer Zahnersatz kann direkt oder indirekt gefertigt werden. Für Provisorien gibt es die unterschiedlichsten Optionen für die Verwendung, die Tragedauer und die Abrechnung. Innerhalb der Fülle von Möglichkeiten wird schnell mal eine Leistung vergessen oder sie wird gar nicht als berechnungsfähige Leistung erkannt – gerade wenn es um zahntechnische Leistungen des Zahnarztes am Behandlungsstuhl (sog. Chairside-Leistungen) geht. Wie Sie Provisorien umfassend abrechnen und unnötige Honorarverluste vermeiden, erläutert Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn in ihrem Webinar am Freitag, 13.05.2022 von 14:00 bis 16:00 Uhr. |

Gebissabdruck_81881996_CS.jpg (Bild: ©blende40 - stock.adobe.com)
Bild: ©blende40 - stock.adobe.com

Anhand von Beispielen erläutert die Referentin das komplexe Thema und beantwortet dabei folgende Fragen: Worauf kommt es bei der Abrechnung direkt und indirekt hergestellter (Langzeit-)Provisorien an? Wie sind Material- und Laborkosten zu berechnen? Was gilt für die Abrechnung von Provisorien im Notdienst? Wie sind Festzuschüsse nach Befundklasse 5 für Interimslösungen nach BEMA/GOZ zu berücksichtigen? Wie wirken sich vergessene Leistungen finanziell aus?

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AUSGABE: AAZ 4/2022, S. 1 · ID: 48078698

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