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ProthetikVorsicht Abrechnungsfalle: Prothesenbasis aus PEEK für GKV-Patienten

Abo-Inhalt12.05.20234329 Min. LesedauerVon Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn, Leverkusen

| Die Zahl der dentalen Werkstoffe nimmt weiter zu, digitale Techniken eröffnen neue Therapiealternativen. Der Werkstoff Polyetheretherketon (PEEK) wurde 1978 erfunden und wird seit den 1990er-Jahren als Metallersatz verwendet, etwa in der Luft- und Raumfahrt, der Elektronik, der Medizintechnik und der zahnärztlichen Prothetik. Prothesen aus PEEK haben keine Metallanteile. Sie sind somit keine Modellgussprothesen, da der Werkstoff PEEK das Metall ersetzt. Wer bei gesetzlich versicherten (GKV-)Patienten entgegen der G-BA-Zahnersatz-Richtlinie den Werkstoff PEEK z. B. als Prothesenbasis verwendet, sollte sich mit der Erstattungsfähigkeit auseinandersetzen. Denn Differenzen mit der KZV sind meist programmiert. |

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AUSGABE: AAZ 6/2023, S. 7 · ID: 49309918

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