ChirurgieVerlagerte/retinierte Zähne entfernen: Nr. 2650 GOÄ nicht anstatt BEMA-Nr. 48 berechnungsfähig
| Auch bei komplizierten Extraktionen ist die Nr. 2650 GOÄ anstatt der BEMA-Nr. 48 (Ost2) nicht ansatzfähig. Die KZV durfte die Gebührenposition umwandeln (Landessozialgericht [LSG] Bayern, Urteil vom 23.02.2022, Az. L 12 KA 5002/20). Die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) ist nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann von der Krankenkasse und der KZV beim BSG eingereicht werden, was derzeit noch offen ist. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AAZ 9/2023, S. 3 · ID: 49322431