Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAZ Abrechnung aktuell
  3. Spezialisierung auf „Füllungsleistungen“ keine Praxisbesonderheit: Honorarkürzung rechtens!

WirtschaftlichkeitsprüfungSpezialisierung auf „Füllungsleistungen“ keine Praxisbesonderheit: Honorarkürzung rechtens!

Abo-Inhalt06.12.2023693 Min. LesedauerVon RA, FA für MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL. M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster

| Die zahnärztliche Spezialisierung auf „Füllungsleistungen“ ist keine Praxisbesonderheit. Es handelt sich bei diesem Teilbereich der Zahnmedizin um das typische Leistungsspektrum einer Zahnarztpraxis. Ein Zahnarzt scheiterte mit seiner Klage gegen eine Honorarkürzung nach Wirtschaftlichkeitsprüfung (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2023, Az. L 5 KA 856/20). |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAZ 1/2024, S. 3 · ID: 49765412

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte