PräventionSind die BEMA-Nrn. IP1, IP2 und IP4 mit den Nrn. 1040 und 4050/4055 GOZ kompatibel?
Abo-Inhalt06.11.202592 Min. LesedauerVon Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangerhausen
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| Bei Kindern und Jugendlichen sind viele Zahnarztpraxen noch zögerlich, private Leistungen anzubieten. Dennoch werden Leistungen erbracht, die in der Definition keine Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Schauen Sie genau hin, planen Sie ein Umdenken und verschenken Sie kein Honorar. |
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AUSGABE: AAZ 12/2025, S. 8 · ID: 50613361