EndodontieRevaskularisation bei nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum – so rechnen Sie ab
| Die „regenerative Endodontie“ gilt als Überbegriff für die Behandlung von Zähnen mit nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum. Als vielversprechendes Verfahren gilt die Einsprossung von Gewebe (Revaskularisation). Zahnmedizinische Studien sehen in dem Verfahren für Kinder und Jugendliche eine günstigere Prognose als bei der Apexifikation (Leseprobe im ZR 06/2021, Abruf-Nr. 47368177). Als innovative Methode ist die Revaskularisation kein Bestandteil des Sachleistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie Sie eine Revaskularisation abrechnen, zeigt dieser Beitrag anhand eines Beispiels. |
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AUSGABE: AAZ 2/2023, S. 13 · ID: 48761909