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GrundleistungenOrale Sedierung mit Pulsoxymetrie – wie ist das abzurechnen?

Abo-Inhalt27.06.20256039 Min. LesedauerVon beantwortet von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

| Frage: „Wir haben neulich einen Patienten mit hochgradigen Angstzuständen behandelt. Er erhielt vor dem zahnärztlichen Eingriff eine Dormicum-Tablette und wurde mittels Pulsoxymetrie vor, während und nach dem Eingriff überwacht. Insgesamt befand sich der Patient ca. drei Stunden in der Praxis. Was können wir hierfür abrechnen?“ |

Antwort: Zur Behandlung von Angstpatienten bestehen verschiedene Möglichkeiten der Sedierung, unter anderem durch orale Verabreichung von Midazolam (Dormicum). Die Medikamentengabe löst keine berechnungsfähige Leistung aus. Das Medikament wird auf einem Privatrezept verordnet.

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AUSGABE: AAZ 8/2025, S. 1 · ID: 50414838

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