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KassenabrechnungLeistungen aus mehreren Behandlungsbereichen: So vermeiden Sie Berichtigungsanträge

Abo-Inhalt10.04.20241741 Min. Lesedauer IWW

| Die Abrechnungsmodule im Praxisverwaltungssystem (PVS) und in den KZVen prüfen meist nur Sachverhalte innerhalb eines Leistungsbereichs. Die Feststellungscodes beziehen sich somit beispielsweise nur auf die konservierend-chirurgischen Leistungen in sich oder nur auf die Leistungen der Parodontitis-(PAR-)Behandlung usw. Krankenkassen stellen jedoch auch dann sachlich-rechnerische Berichtigungsanträge, wenn zum Beispiel bestimmte KCH-Leistungen mit PAR-Leistungen nicht sitzungsgleich abgerechnet werden können. Da diese Anträge oft berechtigt sind, stehen Regressforderungen ins Haus. Wie Sie diese vermeiden können und um welche Problematiken es geht, zeigt dieser Beitrag. |

Wichtig | Die Richtigstellungsanträge basieren auf den vereinbarten Abrechnungsbestimmungen im BEMA. Nicht alle dieser Bestimmungen sind konsequent im Prüfmodul umgesetzt. Daher helfen nur die genaue Kenntnis der Sachverhalte und eine gute Prüfung der abzurechnenden Fälle vor der Übermittlung der Abrechnung an die KZV.

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AUSGABE: AAZ 5/2024, S. 3 · ID: 49991173

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