ProthetikKlinischer Fall: Interimsprothese auf Modellgussbasis beim GKV-Patienten
| Interimsprothesen werden in der Regel als partielle Prothesen mit Kunststoffbasis gefertigt. In besonderen Fällen kann es aber notwendig sein, dass die Interimsprothese mit einer Modellgussbasis gefertigt werden muss, beispielsweise wenn nach Extraktion und Zystektomie mit einer längeren Abheilungsphase zu rechnen ist. Die Therapieplanung obliegt dabei dem Zahnarzt. Anhand eines Praxisfalls erläutern wir, ob eine Interimsprothese mit Modellgussbasis berechenbar ist und wie diese berechnet wird. |
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AUSGABE: AAZ 6/2025, S. 16 · ID: 50401974