ParodontologieIst während der UPT die BEMA-Nr. 01 separat berechnungsfähig?
| Frage: „Darf man neben den UPT-Leistungen eine eingehende Untersuchung nach BEMA-Nr. 01 abrechnen?“ |
Antwort: Ja, die „Eingehende Untersuchung“ nach BEMA-Nr. 01 kann neben den diversen UPT-Leistungen abgerechnet werden. Es gibt keine diesbezüglichen Ausschlüsse in den Abrechnungsbestimmungen.
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AUSGABE: AAZ 5/2025, S. 8 · ID: 50379079