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BescheinigungenDie „AU-Bescheinigung“ für ein krankes Kind (Muster 21) richtig ausfüllen

Abo-Inhalt13.12.2024982 Min. LesedauerVon Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangershausen

| Ist ein Kind krank, muss es betreut werden. Eine Betreuung durch ein Elternteil kann durch eine (zahn-)ärztliche Bescheinigung sichergestellt werden. Oft wird in der Zahnarztpraxis dafür das Formular für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausgestellt. Das ist jedoch nicht korrekt. Eine echte AU beschreibt eine Arbeitsunfähigkeit des betroffenen Patienten und nicht die Betreuung eines Kindes. Wie Sie eine „AU“ für ein krankes Kind ausstellen, erklärt dieser Beitrag. |

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AUSGABE: AAZ 1/2025, S. 3 · ID: 50240683

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