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FüllungstherapieDie abrechnungstechnische Umsetzung des EU-Amalgamverbots ab 2025 ist noch offen

Abo-Inhalt24.07.2024545 Min. Lesedauer IWW

| Der Europäische Rat hat am 30.05.2024 beschlossen, dass Dentalamalgam ab 2025 als Zahnfüllungsmaterial EU-weit verboten wird. Ausnahmen soll es nur in zahnmedizinisch zwingenden Fällen geben. Einigen Ländern, in denen Amalgam bislang das einzig überwiegend erstattete Füllungsmaterial ist, wurde zudem eine verlängerte Frist bis Mitte 2026 für den Ausstieg gewährt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben nach interner Erörterung zum Umgang mit dem Verbot Mitte Mai das Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Brief aufgefordert, auch für Deutschland eine Option für eine verlängerte Frist bis zum 30.06.2026 zu beantragen, damit z. B. auch evtl. Umstrukturierungen der Erstattungsregelungen im BEMA vorbereitet werden können. Denn bisher ist noch unklar, wie die Neuregelung in Deutschland aussehen soll. |

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AUSGABE: AAZ 8/2024, S. 5 · ID: 50086233

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