KassenabrechnungBMG gibt grünes Licht für BEMA-Anpassung zur UPT-Frequenzen
| Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Weg freigemacht für eine Anpassung des BEMA infolge der Änderung der PAR-Richtlinie. In diesem Zusammenhang wurde klargestellt, wie mit vulnerablen Patientengruppen zu verfahren ist. |
BEMA-Änderungen werden wie geplant wirksam
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AUSGABE: AAZ 6/2025, S. 4 · ID: 50423331