StrafrechtBGH senkt Strafmaß: Strafen für Abrechnungsbetrug in mehreren Fällen addieren sich nicht
| Ist eine Serie gleichartiger betrügerischer Abrechnungen eine Einzeltat? Oder erfüllt jede einzelne betrügerische Handlung einen eigenen Tatbestand, der jeweils gesondert zu ahnden ist, sodass sich das Strafmaß addiert? Im Fall zweier Eheleute – ein Arzt und eine Ergotherapeutin –, die jeweils wegen Betrugs in mehr als 400 Fällen angeklagt waren, ging der BGH jeweils von einer Einzeltat aus (Urteil vom 23.10.2024, Az. 5 StR 382/23). Das Urteil ist auch für Zahnärzte in Z-MVZ relevant |
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AUSGABE: AAZ 10/2025, S. 3 · ID: 50537786