KassenabrechnungBehandlerwechsel in der PAR-Strecke oder während der KFO-Behandlung – wie geht das?
| Der Grundsatz der freien Arztwahl ist für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich begrenzt. Was viele Versicherte nicht wissen: Der Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) setzt klare Regeln. Die freie Arztwahl betrifft in erster Linie den Erstkontakt im Quartal. Ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelesen, gelten besondere Vorgaben, bei genehmigten Therapien ebenso. Was also tun, wenn Sie Anfragen von einem möglichen Folgebehandler eines Ihrer Patienten erhalten. Oder wenn ein Patient während einer Langzeitbehandlung bei einem anderen Zahnarzt zu Ihnen wechseln will? Die Lösung heißt Kommunikation. |
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AUSGABE: AAZ 5/2025, S. 11 · ID: 50373224